Hallo Wikki,
vor Aufnahme Deiner Tätigkeit auf Werkvertragsbasis mußtest Du beim Finanzamt eine Meldung (Verf 24) abgeben und darin u.a. die relevanten
Angaben über Deine Tätigkeit machen. Die Steuernummer bekommst Du dann zugeteilt.
Beim Ausfüllen mußt Du das Formular E 1 bzw die Beilage E1a verwenden. Dazu findest Du aber auf ?der Homepage des BMF bei den Formularen
entsprechende Ausfüllhinweise. Die Abgabe der Steuererklärung für 2012 muss bis 30. April 2013 (bei Abgabe in Papierform) sonst bis 30. Juni 2013
erfolgen. Falls Du einen steuerlichen Vertreter (Steuerberater) damit beauftragst, ist die Frist länger.
Die Erklärung 2011 kannst Du noch immer abgeben. Die verspätete Abgabe einer verpflichtenden Erklärung kann (Ermesser der Finanzverwaltung)
jedoch zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen führen. Diese hängen jedoch von der Höhe der Steuernachzahlung ab und falls Du ohnehin keine
Steuer zahlen mußt, weil Du die Grenze nicht überschreitest, kann auch keine Festsetzung erfolgen.
Falls Du noch Fragen hast, melde Dich einfach.
Mfg
C
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