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Verfasst von: Wikki am 17.01.2013 19:41
 


THEMA:  allererste einkommensteuererklärung

hallo,

ich bin neue selbstständige, habe in 2012 knapp unter der 6.453,36€ pflichtversicherungsgrenze ausschließlich auf werkvertragsbasis gearbeitet. um die studiengebühren in 2013 erstattet zu bekommen brauche ich einen steuerbescheid von 2012. nun würde ich also gerne meine erste einkommensteuererklärung machen. was muss ich (bevor ich auf finanzonline die EST erklärung abgebe) genau tun?

persönlich zum finanzamt um steuernummer ansuchen? als was werde ich dort registriert? bin ich in meinem fall einzelunternehmen? auf welche dinge muss ich dort vorbereitet sein (z.b. angabe einer branchenkathegorie/ -kennzahl, versicherungsnummer, ...)? kommt meine einkommenssteuererklärung zu spät, obwohl ich unter 11.000€ gewinn bin?

zusatz: für die rückerstattung der studiengebühren von 2012 bräuchte ich einen EST bescheid von 2011 - könnte ich eine EST erklärung nachträglich von 2011 machen, obwohl die frist vorbei ist? brauch ich hierfür eine art sondererlaubnis?

gruß, Wikki

Verfasst von: C am 18.01.2013 07:45
 


THEMA:  allererste einkommensteuererklärung

 

Hallo Wikki,

vor Aufnahme Deiner Tätigkeit auf Werkvertragsbasis mußtest Du beim Finanzamt eine Meldung (Verf 24) abgeben und darin u.a. die relevanten

Angaben über Deine Tätigkeit machen. Die Steuernummer bekommst Du dann zugeteilt. 

Beim Ausfüllen mußt Du das Formular E 1 bzw die Beilage E1a verwenden. Dazu findest Du aber auf ?der Homepage des BMF bei den Formularen

entsprechende Ausfüllhinweise. Die Abgabe der Steuererklärung für 2012 muss bis 30. April 2013 (bei Abgabe in Papierform) sonst bis 30. Juni 2013

erfolgen. Falls Du einen steuerlichen Vertreter (Steuerberater) damit beauftragst, ist die Frist länger.

Die Erklärung 2011 kannst Du noch immer abgeben. Die verspätete Abgabe einer verpflichtenden Erklärung kann (Ermesser der Finanzverwaltung)

jedoch zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen führen. Diese hängen jedoch von der Höhe der Steuernachzahlung ab und falls Du ohnehin keine

Steuer zahlen mußt, weil Du die Grenze nicht überschreitest, kann auch keine Festsetzung erfolgen.

Falls Du noch Fragen hast, melde Dich einfach.

 

Mfg

C

      

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