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Verfasst von: Oliver am 26.01.2013 23:12
 


THEMA:  Gewerbeanmeldung notwendig?

Hallo,
Meine Frau ist Hausfrau und bei mir mitversichert. Sie hift gelegentlich Bekannten (Kellnertätigkeiten, Kochen für Privatgesellschaften,..) und diese hätten nun gerne eine Rechnung für die nächsten Tätigkeiten. Insgesamt wird dies pro Jahr ca € 9000,-- ausmachen. AFAIK kann sie hiefür ganz normal eine Rechnung ohne MWSt. stellen, es stellen sich mir aber noch folgende Fragen:
1. Muß sie hiefür ein Gewerbe anmelden? Passend wäre ein freies Gewerbe: Gastronomie 601a, Mietkoch .
2. Falls eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, bedeutet dies zwingend das Ende der Mitversicherung bei mir?
3. Wie versteuert sie die Einkünfte a) ohne Gewerbeschein bzw. b) mit Gewerbeschein?

Vielen Dank vorab!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.01.2013 23:11
 


THEMA:  Gewerbeanmeldung notwendig?

1.) Ja

2.)wenn der Gewinn unter 4.600,-- bleibt, sollte die Mitversicherung weiter möglich sein.

3)kein Unterschied ob mit oder ohne Gewerbeschein.Bis 11.000,-- keine Steuer.

Verfasst von: Bianca am 17.02.2013 20:02
 


THEMA:  Gewerbeanmeldung notwendig?

Hallo,

ich habe vorhin schon eine Frage gestellt!

Denke aber, dass ich mich nicht wirklich klar ausgedruckt habe!

Also hier nochmal meine Sachlage:

Ich war bis Oktober als kfm. Angestellte in einem Beschäftigkungsverhältnis.

Bin jetzt arbeitslos gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld. Da dies nicht sehr viel ist, versuche ich mir mit meinem Hobby der Fotografie etwas dazuzuverdienen!

Ich habe an jemanden Fotos in digitaler Ausferigung verkauft und soll eine Rechnung stellen!

Was mus ich dabei beachten?

Ich habe gehört, dass man € 350,-- steuerfrei dazu verdienen darf, ist das richtig?

Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden und mir einen Gewerbeschein zu legen?

Danke für Ihr Hilfe!

Mfg B

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