Ich hätte eine Frage zur Einkommensteuererklärung, Ich hatte 2012 Einkommen als Pensionist, als Kleinstunternehmer ca. € 2000.- im Jahr und als freier Dienstnehmer ca. € 500.- im Jahr. Nun sagt mir das Unternehmen - dass das EInkommen als freier Dienstnehmer mit den € 500.- nicht an das Finanzamt gemeldet wird, das es zu gering ist. Muss ich die € 500.- nun auch in die Einkommensteuererklärung aufnehmen - und wenn ja wo ? Bei
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Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen " kann ich nur 1 angeben da ja nur die Pension aus nichtselbständiger Arbeit gemeldet wurde. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind klar.
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