Von den Einnahmen sind die Spesen abzuziehen, der Gewinn zu versteuern.
Ist dies ein Einkommen zusätzlich zu Ihrem Lohn, bleibt der Gewinn bis 730,- unberücksichtigt, von 730,- bis 1440,- besteht eine Einschleifregelung, ab 1440,- voll mit Ihrem Lohn zu versteuern. Bei höheren Summen sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.
LG Johanna
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