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Verfasst von: Kohoutek Markus am 29.07.2013 19:25
 


THEMA:  Student+ DJ + Gewerbe

Guten Abend, 

 

Ich habe folgende Ausgangssituation: Ich bin Student, beziehe weder Studien,-noch Familiebeihilfe.
Nebenbei arbeite ich als DJ und würde auch gerne legal mein DJ-Equipment und Ton-und Lichttechnik verleihen, wozu ich meines Wissens nach einen Gewerbeschein brauche, dessen Beschaffung nicht das Problem darstellt.
Unklarheit besteht bei mir eher darüber wie viel ich dazuverdienen kann und wo ich angeben muss, was ich verdienen bzw. welche Aufzeichnungen ich führen muss. 
Gibt es irgendwelche Verdienstgrenzen, die ich nicht überschreiten darf, um keine Steuern zu zahlen, bzw. wie deklarier ich mein Einkommen aus der DJ Tätigkeit, da der "Beruf" DJ ja nicht in die Gewerbeordnung fällt.

 

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.

 

mit freundlichen Grüßen  

Verfasst von: Renate am 31.07.2013 07:24
 


THEMA:  Student+ DJ + Gewerbe

Die Angelegenheit ist zu komplex für dieses Forum. Ich biete Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. Vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0681-10209429 einen Termin.

Verfasst von: Johanna am 31.07.2013 14:10
 


THEMA:  Student+ DJ + Gewerbe

Auch als Neuer Selbstständiger werden Sie wie ein Gewerbetreibender behandelt, beide Einkünfte werden zur Berechnung herangezogen. Es ist also nur bei der steuererklärung ein anderes Kästchen anzukreuzen.

Berechnungsbasis sind Ihre Einnahmen/Ausgabenrechnung und die Steuererklärung (auch wenn Sie noch unter 10.000,- Gewinn erzielen). Ab 4640,- Gewinn sind Sie SV-pflichtig.

LG Johanna

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

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