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Verfasst von: Martin H am 27.12.2004 12:43
 


THEMA:  Zuverdienstgrenze EUR 730,--
Hallo und frohe weihnachten! Ich brauche kurzfristig eine Aushilfe. Ich habe von der EUR 730,-- Grenze gehört, wo der jenige keine Lohnsteuern bezahlen muß. Soll ich Ihn da quasi als geringfügigen anmelden oder soll er mir eine Honorarnote für die Tätigkeiten schreiben? Danke für die Hilfe Martin
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.12.2004 12:43
 


THEMA:  Re: Zuverdienstgrenze EUR 730,--
Das hängt von der Art der Tätigkeit ab.Wenn er ähnlich einem Dienstnehmer ist, dann müssen Sie ihn anmelden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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