danke !!
habe noch eine zusatz frage:
und zwar handelt sich um genauer zu sein um eine Insolvenz Forderung. Auf dem Zettel steht:
"..der zugesprochene Betrag wurde mit der pauschalen Lohnsteuer belastet. Erhalten Sie mit diesem Bescheid Ansprüche aus der Zeit vor dem 1. Jänner dieses Jahres, sollten Sie die Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) zu Beginn des kommenden Kalendervierteljahres beantragen. Erfolgt die Beantragung verspätet oder nach dem 30.9 dieses Jahres, kann das Finanzamt Zinsen vorschreiben"
was heißt das jetzt für die Einkommenssteuererklärung?
danke |