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Verfasst von: Stefan am 02.04.2016 13:14
 


THEMA:  Ausnahme aus der Pflichtversicherung

Hallo zusammen

Ich bin gewerblich tätig, allerdings nur geringfügig sozusagen. Ich habe also als ich vor 6 Jahren anfing, eine Ausnahme aus der Pflichtversicherung der GSVG erhalten.

Angenommen, ich würde dies nun aufgeben, weil ich mehr selbstständig machen möchte und so über die Geringfügigkeitsgrenze komme. Kann ich dann nie wieder zurück in die Kleinunternehmerregelung (wenn ich dann mal wieder weniger selbständig arbeite)?

Weil es steht ja immer im Formular:

***Ich war in den letzten 60 Kalendermonaten vor Beginn der beantragten Ausnahme nicht mehr als 12 Monate nach dem GSVG oder dem FSVG pflichtversichert.****

Muss man dann immer den vollen Betrag zahlen, obwohl man das gar nicht verdient und eigentlich unter die Kleinunternehmer wieder fällt oder gibt es da eine Wartezeit oder so?

Vielen Dank.

Verfasst von: Posch Rüdiger am 07.04.2016 07:23
 


THEMA:  Ausnahme aus der Pflichtversicherung

Ja so ist es. Nur wenn Sie 5 Jahre lang den Betrieb aufgeben, kommen Sie wieder in die Kleinstunternehmerregelung, mfG Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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