Verfasst von:
Manfred Lindorfer am
28.12.2004 07:05
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung |
Hallo,
Wenn ich innerhalb eines Jahres als freier Dienstnehmer tätig war und nicht mehr als 730,-- Euro netto verdient habe, muss ich diesen Betrag in die Arbeitnehmerveranlagung schreiben? Oder muss ich es erst angeben, wenn ich diese Grenze überschreite?
Vielen Dank im Voraus.
Manfred Lindorfer |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
28.12.2004 07:05
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THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung |
Als freier DN sind Sie einkommensteuerpflichtig und können keine Arbeitnehmerveranlagung aus diesem Dienstverhältnis beantragen. Da Ihr Auftraggeber verpflichtet ist eine Jahresbestätigung Ihrer Bezüge an das Finanzamt zu senden, werden Sie vom Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben.
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