Ich bin erst seit kurzem Einzelunternehmer. Im April habe ich 2 Rechnungen geschrieben und hierfür auch eine USt von 960€ erhoben (mehr war in dieser Zeit nicht) Da wir nun im dritten Quartal sind, hab ich diese in Finanzonline für das zweite Quartal natürlich "vorangemeldet".
Bis wann muss ich die 960€ (die ja nicht mir gehören) an das FA überweisen?
LG
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
18.07.2019 14:37
Vielen Dank Frau Weiß für die Info. Vorsteuer gab es bei mir da keine, da ich keine Eingangsrechnungen hatte, aber danke für den Tipp :)
Ist dann der 16. August der Stichtag oder der Zahltag? Also muss ich BIS 16. August an das FA überwiesen haben, oder kann ich die Überweisung mit 16. August tätigen?