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Verfasst von: Martina am 21.07.2019 16:56
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer - Gewerbeschein?

Guten Tag, ich arbeite als freie DN und wäre bis jetzt nie auf die Idee gekommen, eine Gewerbeberechtigung dafür zu benötigen, jedoch hat mich ein Bekannter jetzt ins Zweifeln kommen lassen.

Ich würde mich als arbeitnehmerähnliche freie DN sehen, und bin nach dem ASVG versichert.

Die Branche meiner Firma fällt unter die freien Gewerbe, benötige ich als freie DN tatsächlich auch den entsprechenden Gewerbeschein? Dann wäre ich ja weiters nach dem GSVG pflichtversichert, müssten hier die GSVG-Beiträge seit Beginn meiner Tätigkeit nachgezahlt werden?

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: DieseSteuernDieseSteuern am 22.07.2019 07:18
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer - Gewerbeschein?

Du musst auf jeden Fall einen Gewerbeschein beantragen wenn folgendes Kriterium erfüllt ist (Zitat WKO):
"Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht betrieben wird. Eine Gewerbeberechtigung kann nur für Tätigkeiten erlangt werden, die der Gewerbeordnung unterliegen, nicht gesetzlich verboten oder sittenwidrig sind."

Übst du also regelmässig mit der Gewinnabsicht eine Arbeit aus und du hast KEIN Gewerbe angemeldet, machst du dich strafbar (Schwarzarbeit)

Auch freie DN oder Freiberuflier müssen einen Gewerbeschein haben, es sei denn sie fallen unter gewisse Tätigkeiten.

Hier kannst du dich bei der WKO einlesen, ob das für dich zutrifft:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Taetigkeiten-ohne-Gewerbeberechtigung-FAQ.html#heading_1__Ist_fuer_jede_selbstaendige_T_tigkeit_eine_Gewerbeberechtigung_erforderlich_

Verfasst von: Martina am 22.07.2019 08:12
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer - Gewerbeschein?

Naja das hinkt aber ein bisschen, es geht mir ja speziell um den freien Dienstvertrag, hierbei handelt es sich ja laut Definition um eine arbeitnehmerähnliche Person, und wenn ich hier dann ein Gewerbe anmeden muss und folglich GSVG versichert bin, ist es ja kein freier Dienstvertrag mehr?!

Verfasst von: DieseSteuernDieseSteuern am 22.07.2019 08:58
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer - Gewerbeschein?

Naja so sehr hinkt das nicht finde ich.
Wenn bei dir der Passus ""Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht betrieben wird" gegeben ist, ist das in den Augen von Vater Staat und FA schon eine gewerbliche Tätigkeit.

Ich war selbst 2016 in der Situation.
Unregelmässig habe ich für kleine Aufträge Honorarnoten geschrieben (als eben freier Dienstnehmer). Diese habe ich ganz normal beim FA versteuert.
Nachdem daraus eine regelmässigkeit wurde (und ich mittlerweile davon leben kann) habe ich mich bei der WKO erkundigt und auch dort empfahl man mir eingehend, lieber ein Gewerbe anzumelden.
Eben weil auch bei mir der Umstand der Regelmässigkeit und der Ertragserzielungsabsicht gegeben war.

Ich bin übrigens genau so Freiberufler mit freiem Dienstvertrag, bin genau so bei der GSVG versichert.

Hier findest du auch gute Infos dazu
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Freier_Dienstvertrag_(sozialrechtlich).html

Verfasst von: Lukas Steinegger am 21.01.2022 17:22
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer - Gewerbeschein?

Guten Tag, 

 

Eine Frage zur Thematik: Ich habe ein Jobangebot als freier Dienstnehmer im Vertrieb. Ziel ist die Akquise von Neukunden (Geschäftskuden).

 

Nun meine Frage, ob dazu eine Gewerbeanmeldung notwendig ist?

 

Und: ist es richtig, dass ich dann vollständig für die Versicherung verantwortlich bin (kranken, unfall, pension), der Arbeitgeber also keine AG-Anteil zu zahlen hat?

 

Vielen Dank und liebe Grüße,

Lukas Steinegger 

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