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Verfasst von: Robert am 03.08.2019 23:25
 


THEMA:  Entgelt beim Kleinunternehmer

Hallo,

ich sollte die Erwerbsschwelle (11.000) berechnen. Rechne ich dabei die von den deutschen Lieferanten in Rechnung gestellte 19 % deutsche Umsatzsteuer mit oder nicht?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Schöne Grüße

Robert

Verfasst von: Melina am 04.08.2019 09:39
 


THEMA:  Entgelt beim Kleinunternehmer

Zur Berechnung, ob die Erwerbsschwelle überschritten wurde, werden die Nettoentgelte aller Waren, die aus Mitgliedstaaten erworben wurden, addiert. Nicht in die Berechnung miteinbezogen wird der Erwerb von neuen Fahrzeugen und verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Mineralöle, Tabakwaren).

 

Lg, Melina

Verfasst von: Robert am 04.08.2019 19:06
 


THEMA:  Entgelt beim Kleinunternehmer

Danke.

LG

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