ich wollte mich erkundigen, ob (a) sämtliche SVA-Beiträge im Jahr 2019 absetzbar sind, auch jene, welche aus freiwilliger Hinaufsetzung resultieren, oder (b) nur jene, welche von der SVA vorläufig berechnet wurden.
Danke!
Verfasst von:
Christoph Siedler am
25.08.2019 14:57