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Verfasst von: Gerald am 25.08.2019 14:07
 


THEMA:  SVA Beitragsabsetzung bei voriger Hinaufsetzung der Beiträge

Hallo,

ich wollte mich erkundigen, ob (a) sämtliche SVA-Beiträge im Jahr 2019 absetzbar sind, auch jene, welche aus freiwilliger Hinaufsetzung resultieren, oder (b) nur jene, welche von der SVA vorläufig berechnet wurden.

Danke!

Verfasst von: Christoph Siedler am 25.08.2019 14:57
 


THEMA:  SVA Beitragsabsetzung bei voriger Hinaufsetzung der Beiträge

Hallo Herr Gerald, 

wenn Sie Einnahmen-/Ausgabenrechner sind, dann können Sie alle 2019 abgeflossenen SVA-Beiträge abziehen.

Freundliche Grüße 

C

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