Guten Tag,
als Laie habe ich eine kurze Frage zur Besteuerung von Aktiengewinnen.
Ich habe einen steuereinfachen Broker in Österreich und einen ausländischen Broker, wo ich mich ja um die Steuer selbst kümmern muss.
Mein Plan wäre, im Inlandsdepot einen thesaurierenden ETF-Sparplan zu haben, während ich im Auslandsdepot ein paar Einzelaktien halte.
Der Inlandsbroker führt die Steuer des ETFs (ausschüttungsgleiche Erträge) automatisch ab. Muss ich daher in die E1kV Erklärung nur die Gewinne/Verluste aus dem Auslandsdepot angeben?
Lg Ernst Mair |