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Verfasst von: nina am 07.11.2019 10:16
 


THEMA:  Außergewöhnliche Belastungen - Zahnarztkosten

Guten Tag,

Meines Wissens nach kann ich Zahnarztrechnungen als außergwöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen.

Wenn ich nun Rechnungen in der Höhe von 6000€ habe und mehr als 36.400€ verdiene so werden 12% Selbstbehalt angesetzt, also 4680€ die ich geltend machen kann. Wieviel davon erhalte ich über den Steuerausgleich zurück?

Warum macht es Sinn soviele Rechnungen wie möglich im selben Kalenderjahr zu begleichen?

Bitte um Aufklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Nina

     
Verfasst von: WMT am 08.11.2019 08:16
 


THEMA:  Außergewöhnliche Belastungen - Zahnarztkosten

Hallo Nina! Auf Antrag wird die Differenz aus dem Betrag der außergewöhnlichen Belastungen (hier: Zahnarztkosten allenfalls incl. Fahrtkosten) abzüglich des steuerlichen Selbstbehalts von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen. Wenn Sie möglichst viele Ausgaben in einem Jahr bezahlt haben wird nur einmal steuerlicher Selbstbehalt abgezogen - bei zwei Jahren wäre der steuerliche Selbstbehalt zweimal zu berücksichtigen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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