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Verfasst von: Stefan am 13.04.2020 13:48
 


THEMA:  Verzicht Erwerbschwelle Kleinunternehmen

Hallo, ich habe für 2020 als Kleinunternehmen auf die Anwendung der Erwerbschwelle verzichtet, da ich meine Waren hauptsächlich aus Ländern mit höheren Steuersätzen einkaufe, soweit alles klar und sinnvoll.

Nun habe ich aber einige Waren und Hilfgüter (z.B. Verpackungsmaterial) aus DE gekauft und dort aber die niedrigere Steuer (19%) ganz normal bezahlt - sprich nicht meine UID angegeben.

Darf man das machen oder muss man bei Verzicht auf die Erwerbschwelle für alle Einkäuf im EU-Ausland zwingend die UID verwenden?

Danke!

Verfasst von: Daniel am 11.05.2020 15:09
 


THEMA:  Verzicht Erwerbschwelle Kleinunternehmen

Hallo Stefan,

 

der Verzicht auf die Erwerbsschwelle gilt für ALLE Erwerbe und kann nicht auf einzelne Mitgliedstaaten eingeschränkt werden. Der Verzicht auf die Erwerbsschwelle bindet den Erwerber für mindestens zwei Kalenderjahre.

 

Liebe Grüße,

Daniel

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