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Verfasst von: Max Klein am 21.06.2020 21:01
 


THEMA:  Dividendenbesteuerung 8b KStG Bemessungsgrundlage

Guten Tag,

bei einer Schachtelbeteiligung werden de facto 5 % der erhaltenen Bruttodividende (erhaltener Dividendenbetrag zzgl. im Ausland einbehaltener Quellensteuer) der deutschen Besteuerung unterworfen. Was ist aber z.B. , wenn die Dividende via Zwischenholding nach Deutschland repatriiert wird? Wird nur der Betrag besteuert, der von der Zwischenholding repatriiert wird oder der ursprüngliche von der Tochtergesellschaft ausgeschüttete Betrag?

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