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Verfasst von: Georg am 23.07.2020 12:01
 


THEMA:  Betriebskostenabrechnung

Hallo,

ich wohne in eine Eigentumswohnung in einem kleinen Haus mit 10 Wohnungen. Der Mehrheitseigentümer (65%) hat sich vor 6 Jahren zum Hausverwalter gewählt.

In der BK Abrechnung für 2019 ist das Hausverwalterhonorar um 20% höher als 2018. Nach Rückfrage war die Antwort er hätte in den letzten Jahren vergessen die 20% USt zum Honorar dazu zu rechnen. Er werde es aufrollen. Wahrscheinlich nachverrechnen. Darf er das?

In der Langfassung der Abrechnung(netto) ist sein Honorar €2.167,20. In der Kurzfassung(brutto) welche zur Aufteilung der Kosten nach Anteilen verwendet wird ist das Honorar €2.600,64, also plus 20%.

Die Summe aller Kosten in der Langfassung(netto) ist €13.052,65. In der Kurzfassung(brutto) ist die Summe 14.762.60. Dachte BK sind alle mit 10% USt an den Endverbraucher zu behandeln? Also 13.052,67+1.305,27=14.357,92€.

Mit besten Grüßen

Georg

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