Sehr geehrte Damen und Herren!
Als vermeintlich geringfügiger freier Dienstnehmer, der momentan seinen Beruf nicht nachgehen kann, wollte ich Härtefallfonds beantragen. Nun habe ich aber auf Finanzonline gesehen, dass bei den Lohnzetteln aus 2019 das Kürzel L1 und nicht W, also angestellt und nicht freier Dienstnehmer, angeführt ist. Allerdings basiert das Dienstverhältnis auf flexibler Zeitgestaltung, abgegolten werden ausschließlich geleistete Stunden zu Stundenhonorar ohne fixes Basisgehalt, es gibt keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub- also Kriterien, die für ein freies Dienstverhältnis sprechen. Da ich aber nun als geringfügiger Angestellter beim FA gemeldet bin, habe ich Angst, nicht HFF-anspruchsberechtigt zu sein (als geringfügiger FD wäre ich das schon). Deshalb wollte ich fragen, ob man das nachträglich korrigieren kann.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
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