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Verfasst von: Josef am 22.11.2020 22:12
 


THEMA:  Geringfügiger freier Dienstnehmer oder Angestellter

Sehr geehrte Damen und Herren!

Als vermeintlich geringfügiger freier Dienstnehmer, der momentan seinen Beruf nicht nachgehen kann, wollte ich Härtefallfonds beantragen. Nun habe ich aber auf Finanzonline gesehen, dass bei den Lohnzetteln aus 2019 das Kürzel L1 und nicht W, also angestellt und nicht freier Dienstnehmer, angeführt ist. Allerdings basiert das Dienstverhältnis auf flexibler Zeitgestaltung, abgegolten werden ausschließlich geleistete Stunden zu Stundenhonorar ohne fixes Basisgehalt, es gibt keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub- also Kriterien, die für ein freies Dienstverhältnis sprechen. Da ich aber nun als geringfügiger Angestellter beim FA gemeldet bin, habe ich Angst, nicht HFF-anspruchsberechtigt zu sein (als geringfügiger FD wäre ich das schon). Deshalb wollte ich fragen, ob man das nachträglich korrigieren kann.

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

 

 

Verfasst von: WMT am 23.11.2020 08:49
 


THEMA:  Geringfügiger freier Dienstnehmer oder Angestellter

Das müssten Sie mit Ihrem Beschäftiger abklären, er müsste Ihre Lohnmeldung 2019 berichtigen. Wie wurde die Anmeldung / Abrechnung beim SV-Träger vorgenommen? Wurde / wird für 2020 wieder L1 gemeldet?

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Josef am 23.11.2020 10:03
 


THEMA:  Geringfügiger freier Dienstnehmer oder Angestellter

Vielen Dank, es ist also möglich, dies im Nachhinein zu korrigieren? Für 2020 weiß ich es nicht, da die Lohnzettel zu Beginn des nächsten Jahres nachgemeldet werden.

Verfasst von: WMT am 23.11.2020 13:22
 


THEMA:  Geringfügiger freier Dienstnehmer oder Angestellter

Empfehlenswert wäre die Abklärung dieser Fragen (eindeutige Abfassung einer Vereinbarung über die Beschäftigung, Art des Beschäftigungsverhältnisses, etc.) bevor Meldungen an Behörden erstattet werden.

www.stb-takacs.at

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