Hallo!
Ich hätte eine Frage zu Einnahmen aus einem Werkvertrag (Neuer Selbstständiger) und aus einem freien Dienstvertrag (unter der Geringfügigkeitsgrenze). Aus steuerrechtlicher Sicht gelten beide Vertragsarten, soweit mir bekannt, als selbstständige Tätigkeit. Im Unklaren bin ich mir über die Sozialversicherung.
Aus einem Werkvertrag liegen meine Einnahmen unter der Grenze zur Pflichtversicherung (GSVG). Sind für die Feststellung der Pflichtversicherung (GSVG) die Einnahmen aus dem freien Dienstvertrag irrelevant? Sprich: Berücksichtigt die SVA dann alleine die Einnahmen aus dem Werkvertrag? Wie ist dies in der Einkommenssteuererklärung zu vermerken, sodass die eine Trennung von Einnahmen aus Werkvertrag und freier Dienstvertrag für die SVA klar ersichtlich ist?
Vielen Dank schon einmal! Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen! Liebe Grüße Petra |