Ich habe eine spezielle Frage/ zwar einerseits einfach/ doch irgendwie komplex da die Eigentümerverhältnisse unterschiedlich sind.
Ich habe 2020 ein Geschäftslokal gekauft und bekomme seit 01.11.2020 Mieteinkünfte aus privater Vermietung - habe sonst keine weiteren Einkommen. Geschäft1: 20k/ jährlich inkl. BK (wurde vermietet OHNE USt) Abzüglich BK, Rücklage, Subverwaltung... ~3k/ jährlich Abzüglich AfA ~1k/ jährlich Hätte ich zu versteuernde Einkünfte von ~16k
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Mein Ehemann hat 2 leerstehende, sanierungsbedürftige Geschäftslokale und hat mir das Fruchtgenussrecht für die nächsten 10 Jahre eingeräumt. Mein Plan ist Geschäft2 um 12k/ jährlich und Geschäft3 um 18k/ jährlich zu vermieten. Abzüglich BK, Rücklage, Subverwaltung... 6k/ jährlich AfA kann ich nicht abziehen, da ich nicht Eigentümerin bin Rechne ich hier mit +24k/ jährlich zu versteuernden Einkünften
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Bei einem Geschäft war alles einfach: Mieteinkünfte ohne Ust keine Sanierung 1x/ jährlich Steuererklärung
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2021 G2 und G3 müssen saniert werden - die Sanierungskosten werden ~30k+USt ausmachen. Q1 und Q2 2021 werden G2 und G3 leer stehen - ich werde BK Ausgaben ~3k haben. G1 werde ich 16k Einkünfte haben. G2 und G3 werde ich ~12k Einkünfte haben.
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2022 G1, G2 und G3 werde ich zu versteuernde Mieteinnahmen von 16k + ~24k = ~40k haben.
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1. Muss Sie G2, G3 mit USt vermieten? Oder kann ich trotz Umsatz >35k optieren auf ohne USt?
2. Genügt weiterhin jährlich 1x Steuererklärung oder nicht da die zu versteuernden Einkünfte bereits 40k ausmachen (bzw. der Umsatz sogar 50k)?
3. Auf wie viele Jahre kann ich die Sanierungskosten abschreiben?
Vielen Lieben Dank und allen einen guten Rutsch und Gesundheit im neuen Jahr |