Folgendes Szenario: Mein Broker hat seinen Sitz m Ausland- dementsprechend muss ich mich selbst um die Versteuerung meiner Gewinne aus Aktien kümmern. Dementsprechend muss ich einen Erklärungswechsel beantragen. Ich würde davor aber noch gerne meine Arbeitnehmerveranlagung machen - der Lohnzettel ist dafür aber noch nicht da.
Kann ich bereits jetzt mit dem Aktienhandel beginnen und reicht es im Laufe des Jahres den Erklärungswechsel zu beantragen oder sollte ich warten bis mein Lohnzettel da ist und der Lohnsteuerausgleich gemacht wurde?
LG |