Hallo,
Ich habe eine Frage zu erhaltenen Zahlungen aus dem Härtefallfondes (Corona) und Förderung FFG Innovationsscheck: Muss ich diese in der Buchhaltung als Einnahmen anführen? Falls ja, wie/wo? Weil meines Wissens sind diese Zahlungen ja steuerfrei... Bzw. wo gebe ich diese in der Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung an bzw. ein?
Danke und lg
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