Steuererklärung - pauschaliert (12%)-Pauschal Eigene Pflichtversicherungsbeiträge , Beiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen und Beiträge zur Selbständigervorsorge darf man auch bei Basispauschalierung gemäß 17 Abs.1 als Betriebsausgabe absetzen. Gehört bitte da nicht auch die Zusatzversicherung dazu (meine ich diese -Die Zusatzversicherung in der Krankenversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Schließen Sie eine Zusatzversicherung ab, haben Sie bei Krankheit ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld.) Bei SVS steht es so: Bitte beachten Sie, dass das Krankengeld aus der Zusatzversicherung als betriebliche Einkunft zu versteuern ist. genauso bei der Unterstützungsleistung, die auch als betriebliche Einkunft zu versteuern ist. Bitte nur bei Pauschalierung 12% bei volständige E-A-Rechnung weiss ich, dass es als Sonderausgabe anzusehen ist. Danke für Antwort. |