Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Gerhard am 12.03.2021 08:30
 


THEMA:  Rückzahlung AMS / Freier Dienstvertrag

Ich war 2018 als freier Dienstnehmer als persönlicher Assistenz (30 Wochenstunden) tätig ( Jänner bis Oktober, dann arbeitslos ), über das ganze Jahr 2018 hab ich noch andere geringe Einnahmen ( Gewerbe Kinesiologie bezogen ), da reden wir von Brutto rd 3.000,00 im Jahr; hab ich beim AMS auch angegeben, dass ich "Nebeneinkünfte" beziehen, in meiner Haupttätigkeit ( persönliche Assistenz ) jetzt arbeitslos bin. AMS hat Arbeitslosengeld auch auf dieser Basis bewilligt und fordert es jetzt zurück, da ich über der Geringfügigkeitsgrenze bin. Man nimmt jetzt das Netto-Einkommen aus der persönlichen Assistenz sowie die anderen Einnahmen und dividiert es durch 12 Monate und ja, da bin ich über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze; aber schon nur mit dem Nettoeinommen aus der persönlichen Assistenz wäre ich da drüber. Ist die Sicht des AMS korrekt? Mein Dienstgeber hat für die persönliche Assisdtenz ja die Beiträge abgeführt. Wenn ich es anders sehe, würde ich ja mit diesem freien Dienstvertrag überhaupt ja selten bis gar nicht Arbeitslosengeld beziehen, wenn das Jahreseinkommen immer durch 12 Monate dividiert wird. Vielen Dank für eine unverbindliche Einschätzung. Gerhard

Verfasst von: Steuermaus am 14.03.2021 09:38
 


THEMA:  Rückzahlung AMS / Freier Dienstvertrag

Hallo Gerhard,

hier wäre dem AMS mitzuteilen wie sich die Beträge tatsächlich verteilen. Freies Dienstverhältnis Janusr bis Oktober und selbständige Tätigkeit. Das kann auch im Rechtsmittelverfahren gegen den Rückforderungsbescheid vorgebracht werden. Die Rechtsmittelfrist von 2 Wochen also nutzen.

Bei Fragen bitte einfach kurz melden.

Mit freundlichen Grüssen

Steuermaus

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 35.170.66.78 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.