Hallo!
Ich hab im Jahr 2020 ein Depot bei einem Online Broker aus dem Ausland (Großbritannien in dem Fall) eröffnet. Im Kalenderjahr 2020 habe ich im Gesamten jedoch nur einen Verlust gemacht. Muss ich in dem Fall dennoch eine Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Finanzamt abgeben oder kann man sich das bei einem Gesamtverlust sparen?
Mit freundlichen Grüßen
Wu |