Hallo Chris,
wenn Sie in AT keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt mehr haben sind Sie nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig.
Ihre Einkünfte bis Juli unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht, d.h. Welteinkommen. Wenn Sie erst danach Einkünfte in der Schweiz erzielt haben, unterliegen diese nicht der Steuerpflicht in AT und sind nicht zu berücksichtigen.
Liebe Grüße
Steuermaus |