Hallo Rachel,
die Schwierigkeit bei Deiner Arbeitsbekleidung ist, dass diese auch außerhalb Deiner beruflichen Tätigkeit getragen werden kann. Diese Möglichkeit ist bereits ausreichend, um sie den Ausgaben der Lebensführung zuzuordnen. Es gibt dazu (betreffend Fotomodel) entsprechende Judikatur des VwGH. Auch bei den Ausgaben für Schminke verhält es sich so.
Bei Deinen "Spielzeugen" ist das anders, die können im beruflich veranlassten Umfang als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Eine etwaige Privatnutzung wäre zu berücksichtigen.
Vielleicht konnte ich Dir ein wenig heilfen. Falls Du noch Fragen hast. melde Dich einfach.
Alles Gute
Steuermaus |