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Verfasst von: Markus Krieger am 25.06.2021 18:22
 


THEMA:  Warenwert bei Einfuhr

Liebes Forum,

folgende Frage:

Ich habe einen Gegenstand für mein Unternehmen aus den USA importiert wofür ich bei einem Warenwert von ca. 550€ rund 130€ Einfuhrumsatzsteuer, 40€ Zoll, sowie 15€ Nachnahmegebühr bei der Speditions entrichten musste. Da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin, kann ich mir die 130€ Einfuhrumsatzsteuer zurückholen - nur frage ich mich, mit welchen Wert ich den Gegenstand als Ausgabe abschreiben soll. Kann ich sämtliche Kosten neben der EuSt. zusammenrechnen (550€ Warenwert, 40€ Zoll, 15€ Nachnahmegebühr =  605€), oder nur den Warenwert und Zoll/Nachnahmegebühr separat als sonstige Ausgabe? Geht rein um's Bürokratische.

Danke & liebe Grüße,
Markus Krieger

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