Ein deutsches Unternehmen liefert und verlegt einen Bodenbelag für eine Messe an ein österreichisches Unternehmen (beide haben eine UID-Nummer). Das deutsche Unternehmen fakturiert eine innergemeinschaftliche Lieferung. Die Lieferung und Verlegung selbst erfolgt jedoch nicht in Österreich sondern in Deutschland wo die Messe stattfindet. Ich behaupte die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist daher falsch. Der Verkäufer behauptet das er das schon seit Jahren mit seinen europäischen Kunden so handhabt und weigert sich die Rechnung zu korrigieren. Wer liegt richtig?
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt tatsächlich NICHT vor, da ja keine Waren von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat gelangen. Der Lieferant liefert von Deutschland nach Deutschland, das ist ein innerdeutscher Umsatz.