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Verfasst von: Lukas am 05.10.2021 23:40
 


THEMA:  Kest bei Bildungskarenz

Da bei mir für den Abschluss meines Studiums ein Bildungskarenz anstehen wird, ist nun die Frage da ich Geringfügig dazuverdiene wie die Kest aus Aktiengeschäfte dabei angerechnet wird. Ich zahle Kest welche direkt von der Bank eingezogen wird und auch Kest für Ausländische Erträge.

Verfasst von: Marc am 10.11.2021 13:49
 


THEMA:  Kest bei Bildungskarenz

Hallo Lukas,

 

durch deine geringen Einkünfte, würde es sich lohnen zu optieren, sprich zum Tarif zu besteuern. Ich schätze dein Einkommen ist so gering, dass du evtl. 0 % bzw. 20 % Einkommensteuer zahlt. Besser wie 27,5%!

 

LG

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