Hallo,
ich bin gerade dabei mich mit der Besteuerung von Kryprowährungen zu beschäftigen. 3 Fragen konnte ich bis jetzt noch nicht klären. Eventuell könnte mir hier wer helfen
1) Angenommen ich habe am 1.1.2017 0.5 Bitcoin gekauft. Am 1.7.2017 habe ich diese 0.5 BTC gegen USDT (Tether) und dann diese USDT gegen ETH getradet. Diese ETH möchte ich am 1.12.2021 verkaufen und die EUR auf mein Bankkonto auszahlen. Muss ich jetzt schon von dem ersten Trade ( BTC -> USDT) steuern zahlen oder erst wenn ich Kryptowährungen gegen Fiat (EUR) trade?
2) Was genau benötigt das Finantamt als Nachweis für die 1 Jährige Haltefrist? Reicht ein Export (Excel) von meinen Trades von der Krypto Börse?
3) Angenommen ich habe am 1.4.2020 für einen Freund über meinen Kryptobörsen Account 0.5 BTC gekauft. Bezahlt wurde aber mit der Kreditkarte von meinem Freund. Am 1.4.2021 hat sich der Freund selbst ein Konto auf einer Börse angelegt und ich habe ihm die 0.5 BTC auf sein Konto geschickt. Ab wann gilt in diesem Fall die 1 Jährige Haltefrist für meinen Freund? Oder sind das l.t Gesetz meine 0.5 BTC?
vielen Dank
Markus |