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Verfasst von: Martin am 28.10.2021 20:53
 


THEMA:  Ausgaben GesbR - Rechnungskopf

Hallo Liebe Steuerexperten,

ich betreibe mit meiner Frau eine GesbR auf Basis eines Gesellschaftsvertrages.

Wir haben geregelt, dass ich für Marketing und IT zuständig bin und ich auch die entsprechenden Gewerbe dafür in die GesbR miteinbringe.

Nun habe ich aus meiner Rolle als Gesellschafter der GesbR gewisse Dinge in diesem Bereich erworben (Ausgaben)und auf den Rechnungen steht entsprechend mein nur mein Name. Damit es in der GesbR als Betriebsausgabe rein kommt, muss denn zwingend immer beide Gesellschafter als Rechnungsempfänger genannt werden.

Also bei der OG und GesmbH ist das klar, da muss das so sein. Aber GesbR ist ja ein anderes Konstrukt, welches im wesentlichen nur ein Zusammenschluss von 2 Unternehmern ist.

Ich habe schon einiges recherchiert wurde aber nicht wirklich fündig.

Für jede Hilfestellung bin ich dankbar.

LG Martin

Verfasst von: Franz W. Bernhardt am 02.12.2021 16:13
 


THEMA:  Ausgaben GesbR - Rechnungskopf

Wenn so etwas im ersten Vierteljahr der Selbstständigkeit passsiert, wird es keine Probleme geben.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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