Hallo Kroisz,
ich kann leider nicht versichern, ob die Antwort stimmt.
Ich glaube die Kosten können zusätzlich zu den Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Afa abgeschrieben werden, da auch zu den Anschaffungskosten, die Nebenkosten einbezogen werden. Da ohne Nebenkosten das Wirtschaftsgut nicht Inbetrieb genommen werden kann.
Kompliziert ist nur der Fall bzgl. der Verlassenschaft.
Hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen.
LG |