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Verfasst von: Robert am 10.11.2021 20:53
 


THEMA:  Arbeitnehmer und Nebentätigkeit bei einen Verein

Servus,

Ich bin fest angestellt in Tirol mit Gehalt über die Geringfügigkeits Grenze und gedenke eine Nebentätigkeit aufzunehmen in Form von Teilzeit Geschäftsführung für einen Verein mit sitz in der Schweiz. Die geplante Tätigkeiten umfassen:

  • Organisieren von Vereinsbesprechungen
  • Aufzeichnung der vereinbarten Ziele
  • Als Sprachrohr zwischen Vorstand und Vereinsmitglieder dienen
  • Betreuung und Koordination der Fachgruppen die sich um die Umsetzung der Ziele kümmern sollten.
  • Als Ansprechpartner für externe Kontaktanfragen dienen

Der Arbeitsausmass wird mit schnittweise 20std im Monat angenommen und es wird ein entgelt von zirka 30euro die Stunde vorgesehen - Stundenweise Abrechnung natürlich.

Der Verein möchte mich nicht einstellen weil es zu kompliziert wäre und es nicht über die Mittel verfügt eine Anstellung in Österreich aus der Schweiz zu führen mit anmeldung beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung. Idealerweise würde der Verein nur eine Honorarnote für die geleisteten Stunden bekommen wollen und dafür den entsprechend entgelt direkt an mich überweisen und mir dann etwaige abführung von Steuer und Sozialversicherungsbeiträge überlassen.

Ich hingegen hab kein Interesse ein Gewerbe anzumelden wegen der Bürokratie und auch weil ich gegen das Problem der Scheinselbständigkeit laufen würde, da ich nur für diesen Verein tätig wäre.

Was ist die einfachste Lösung diese Nebentätigkeit legal anzugehen?

sG
Robert

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 02.12.2021 14:19
 


THEMA:  Arbeitnehmer und Nebentätigkeit bei einen Verein

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