Kommt drauf an, das ist ja grundsätzlich kein juristisch exakt definierter Begriff. Teilweise versteht man darunter auch ein Scheingeschäft oder ein In-Sich-Geschäft.
Aber der normale Verkauf einer Aktie an der Börse mit einem fremden Dritten ist ja kein Scheingeschäft und führt zu einer Realisierung (des Verlustes oder Gewinnes) und ist steuerrechtlich nicht verboten, auch wenn kurz darauf die gleiche Anzahl an Aktien wieder gekauft wird. Eventuell stellt sich die Frage ob tatsächlich ein Verkauf/eine Realsierung stattgefunden hat, wenn man gleichzeitig den Verkaufs- und den Kauforder einstellt und auf der jeweiligen Börse die eigenen beiden Aufträge gematcht werden. Also zur Sicherheit würde ich zuerst verkaufen und dann erst den Kauforder einstellen.
In bestimmten Fällen könnten sich aber börserechtliche/strafrechtliche Konsequenzen ergeben, wenn man mit dem Verkauf/Kauf nichts anderes bezweckt als das Vortäuschen eines hohen Umsatzes eines Titels. Betrifft dann halt vor allem größere Volumen. |