Sehr geehrtes Steuerberater Team,
In der privaten Einkommensteuererklaerung ist es ja nicht moeglich Gewinne und Verluste aus unverbrieften Derivaten mit Kapitaleinkuenften zu verrechnen die dem Sondersteuersatz unterliegen. Wie sieht dies im betrieblichen Umfeld aus. Waere das als GmbH und/oder Einzelunternehmer moeglich?
mfG, Christoph |