§ 13 EStG: "Wirtschaftsgüter, die aus Teilen bestehen, sind als Einheit aufzufassen, wenn sie nach ihrem wirtschaftlichen Zweck oder nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden."
Wenn alle Teile eines Computer gekauft werden und der dann zusammengestellt wird, dann sind alle Teile zu addieren und das Wirtschaftsgut Computer ist als Einheit abzuschreiben. |