Verfasst von:
Septimus am
27.12.2021 18:07
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THEMA: Monatliche Lohnsteuerabgabe berechnen |
Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem bie der Berechnung der Lohnsteuer und komme einfach auf keinen grünen Zweig, vielleicht kann jemand helfen.
Ich habe über verschiedene Brutto/Netto Rechner versucht zu berechnen, wie viel Lohnsteuer pro Manot anfällt. Als fiktiven Betrag habe ich 2500€ angenommen.
Alle Rechner kommen auf einen monatlichen Betrag von 270,93€ und ich kann mir nicht erklären warum. Die BErechnung der Sozialabgaben sowie der dortigen Ls kann ich überall nachvollziehen, aber bei den monatlichen LS Zahlungen finde ich keine Lösung.
Beim Versuch rückwärts zu rechnen ergibt sich bei mir eine Grundlage von 23289,03€, aber wie komme ich von meinen 2500€ monatlich auf diesen Wert. Wenn ich SV Beträge abziehe und mal 12 rechne ergibt sich ja trotzdem etwas anderes. Auch unter einbeziehung eines möglichen Freibetrages komme ich auf kein passendes Ergebnis. Hat jemand eine Idee?Übersehe ich etwas? Mich macht das wirklcih wahnsinnig keine Lösung zu finden.
Vielen Dank! Septimus
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Verfasst von:
Marius am
27.12.2021 21:36
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THEMA: Monatliche Lohnsteuerabgabe berechnen |
Hm? Ich verstehe die Fragestellung nicht ganz.
2500€ brutto monatlich = 35000€ Brutto jährlich. Bei den Brutto/Netto-Rechnern kommst du mit diesen Ausgangsgrundlagen auf's selbe Ergebnis.
13. und 14. Gehalt werden anders versteuert, insofern geht das Hochrechnen auf 12 Gehälter nicht wirklich auf. Bei oben genanntem Bezug musst du monatlich 270,93 € Lohnsteuer abführen - wenn du auf einen durchschnittlichen Lohnsteuerbetrag kommen willst, musst du die Lohnsteuer für's 13. (=87,12 €) und 14. (124,32 €) aliquot dazurechnen (Summe aus beiden ist 211,44 €, dividiert durch 12 Monate = 17,62 €) ... 270,93 € + 17,62 € = 288,55 € pro Monat Lohnsteuer auf 12 Monate gerechnet.
288,55 * 12 = 3462,60 €, so wie's der Lohnsteuerrechner ausspuckt.
LG |
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Verfasst von:
Septimus am
27.12.2021 22:29
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THEMA: Monatliche Lohnsteuerabgabe berechnen |
Ui, das ging aber schnell. Danke für die zügige Reaktion!
Deiner Ausführung kann ich komplett folgen, aber mein Problem habe ich glaube ich nicht gut geschildert. Wie kommt der Rechner auf die 270,93€? Das ist der einzige Punkt aller Berechnungen den ich nicht nachvollziehen kann.
Ich muss ja meines Wissens von den 2500€ ausgehen. Hier werden jetzt 453€ SV abgezogen, bleiben 2047€, mal 12 sind 24546€.
Wenn ich das jetzt aber mit den Tarifstufen gegenrechne komme ich auf 3697,40€ jährlich, also 308,12€ monatlich. Knapp 40€ Unterschied, also muss meine Berechnung einen Fehler haben, nur wo? Vergesse ich Freibeträge oder ähnliches, die standardmäßig mit eingerechnet werden und mir unbekannt sind?
Schon mal vielen Dank! |
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Verfasst von:
andreas am
05.01.2022 18:57
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THEMA: Monatliche Lohnsteuerabgabe berechnen |
Genau, da werden auch das Werbungskostenpauschale und Absetzbeträge mitberücksichtigt - siehe § 66 EStG.
Also z.B. (Tarif 2021, kein PP, kein FamBonus, kein AVAB): 2.047 x 12 = 24.564 -132 (WK-Pauschale) = 24.432 (Einkünfte). Steuer nach Tarif: 3.651,20 - 400 (Verkehrsabsetzbetrag) = 3.251,20 / 12 = 270,93.
§ 66.
(1) Die Lohnsteuer wird durch die Anwendung des Einkommensteuertarifes (§ 33) auf das hochgerechnete Jahreseinkommen (Abs. 2) ermittelt. Der sich dabei ergebende Betrag ist nach Abzug der Absetzbeträge gemäß § 33 Abs. 3a Z 1 bis Z 3, Abs. 4 Z 1, Z 2 und Z 4, Abs. 5 Z 1, Z 2 und Z 4 und Abs. 6 durch den Hochrechnungsfaktor (Abs. 3) zu dividieren und auf volle Cent zu runden.
(2) Das hochgerechnete Jahreseinkommen ergibt sich aus der Multiplikation des zum laufenden Tarif zu versteuernden Arbeitslohnes abzüglich jener Werbungskosten, die sich auf den Lohnzahlungszeitraum beziehen, mit dem Hochrechnungsfaktor. Vom sich ergebenden Betrag sind die auf das gesamte Jahr bezogenen Beträge abzuziehen.
(3) Der Hochrechnungsfaktor ist der Kehrwert des Anteils des Lohnzahlungszeitraumes (§ 77) am Kalenderjahr, wobei das Jahr zu 360 Tagen bzw. zwölf Monaten zu rechnen ist. Ist der Lohnzahlungszeitraum kürzer als ein Kalendermonat, sind arbeitsfreie Tage miteinzubeziehen.
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