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Verfasst von: Steuerfuchs am 09.08.2022 23:00
 


THEMA:  Anspruchszinsen

Liebes Forum!

 

Ich habe neben meiner unselbstständigen Tätigkeit eine sehr kleine selbstständige Tätigkeit. Deshalb habe ich für 2021 eine Einkommenssteuererklärung (statt bisher Arbeitnehmerveranlagung) gemacht. Schließlich habe ich eine Gutschrift von rund 500 Euro erhalten. Da es eine Einkommenssteuererklärung war, wird das Guthaben nicht automatisch überwiesen, sondern kann mittels Formular angefordert werden.

Wenn ich dies nicht tue, also das Guthaben am Steuerkonto belasse, wird dieses dann ab Oktober mit 2% über Basiszinssatz verzinst?

Verfasst von: Jeannie am 12.08.2022 06:44
 


THEMA:  Anspruchszinsen

Nein, es gibt keinen Cent an Zinsen. Ich selbst hatte durch Sonderausgaben, Kranken- und Internatskosten ab und zu ein Guthaben im ein- und zweistelligen Bereich, das ließ ich fürs Folgejahr liegen.

Als Selbstständiger ist man Steuerschuldner, bei der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, usw. Es ist daher eher die Ausnahme, dass jemand zusätzlich verdient und nicht zusätzlich Steuern zahlt.

LG Jeannie

Verfasst von: Steuerfuchs am 12.08.2022 09:24
 


THEMA:  Anspruchszinsen

Danke für die Antwort. Das Guthaben rührt daher, dass meine selbstständige Tätigkeit unter 730 Euro ist. Aber wann bzw. wofür gibt es dann Anspruchszinsen?

Verfasst von: Jeannie am 12.08.2022 19:51
 


THEMA:  Anspruchszinsen

Die Anspruchzinsen kassiert der Staat, wenn man mit der Zahlung im Verzug ist bzw. wenn man viel zu niedrige Gewinne angekündigt hat (und derart die Vorauszahlung verfälscht). Denn der Staat hat Anspruch auf die korrekte und zeitgerechte Bezahlung der Steuer.

LG Jeannie

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