Hallo Sarah!
Ob angemeldetes Gewerbe oder Freier Selbstständiger, sobald Du wiederholt und mit Gewinnabsicht arbeitest, bist Du UnternehmerIn und damit SV- und steuerpflichtig. Alles, was nicht gewerberechtlich geregelt ist, darf man ohne spezielle Ausbildung und Prüfung machen, ist damit Freier Selbstständiger ohne Mitgliedschaft in der Kammer, aber bei SV und FA dem Gewerbetreibenden gleichgestellt.
Ob Du die Honorarnote ohne USt. stellen darfst hängt nicht von der Höhe der Rechnung, sondern vom Deinem Jahresumsatz ab (Kleinunternehmer, also "steuerfrei nach §6(1)27 UStG.").
Und was den Begriff "Geringfügigkeit" betrifft, bezieht sich dieser nicht auf die Einkommen- oder Umsatzsteuer, sondern auf die SV, wobei man als Unternehmer immer Unfallversicherung zahlen muß (schon ab Beginn der Tätigkeit, Vorbereitung, Werbung, ...) und die Geringfügigkeit bei der SVS sich auf den Jahresgewinn bezieht (also Honorarnote abzüglich Unkosten) und nicht auf den Umsatz.
LG Jeannie |