Guten Abend.
Ich hätte folgende Frage. Ich bin selbständig und verwende die pauschalierte Kleinunternehmerregelung. Meine Frage wäre, wenn ich für einen Kunden einen Artikel kaufe, diesen auf meine offizielle Rechnung schreibe (exakt gleicher Betrag) zuzüglich meines Honorars, ist dann der Artikel einfach als eine Art Durchlaufposten zu behandeln, also nicht zu berücksichtigen?
Muss ich diesen überhaupt anführen, wenn ich den Artikel zB. selbst in bar bezahlt habe und das Geld einfach in Bar vom Kunden einfordere?
Vielen Dank für die Info! |