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Verfasst von: Jo Furtner am 28.03.2023 16:40
 


THEMA:  Sonderausgaben ab dem Jahr 2021

Guten Tag! Mache gerade die EkSt. Erklärung 2021. Ich habe geglaubt, dass ab 2021 freiwillige Versicherungen (Kranken-. Unfallversicherungen) nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Im "Steuerbuch" des BMF lese ich jetzt: "Hinweis: Sonderausgaben für freiwillige Versicherungen, Kirchenbeiträge und abzugsfähige Spenden werden der Finanzverwaltung von der empfangenden Organisation direkt elektronisch übermittelt. Sie brauchen diese daher nicht mehr in der Steuererklärung geltend zu machen."

Heißt diese, dass Kranken-. Unfallversicherungen direkt an das BMF melden? 

Besten Dank im Voraus!

Liebe Grüße jo Furtner

Verfasst von: Jeannie am 04.04.2023 06:29
 


THEMA:  Sonderausgaben ab dem Jahr 2021

1.) Kranken- und Unfallversicherungen waren bis 2020 absetzbar. Das ist insofern noch aktuell, weil man für die Arbeitnehmerveranlagung 5 Jahre Zeit hat.

2.) Freiwillige Zahlungen in Pensionsversicherungen werden weiterhin steuerlich berücksichtigt, also freiwilllige Weiterversicherung oder Nachkauf von Versicherungszeiten. 

Details finden Sie auf der Seite des BMF.

LG Jeannie

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