Guten Tag!
Da ich mein privates PKW zu 50% betrieblich genutzt habe, habe ich die letzen 3,5 Jahre davon die AfA inkl. sonstiger tatsächlicher Kosten (Pickerl, Versicherung, Tankunge abzüglich 50% Privatanteil) abgeschrieben.
Mein Unternehmen geht in den letzten Monaten langsam zurück, weswegen ich nun seltener betrieblich mit dem PKW unterwegs bin. Ich würde in Zukunft nur noch Kilometergeld abschreiben wollen. Muss ich dazu etwas spezielles in meiner Buchhaltung vermerken dass, das PKW nicht mehr im Betriebsvermögen ist oder ist es selbsterklärend weil kein Afa und sonstige tatsächliche Kosten abgeschrieben werden?!
MfG,
Rebeca Stanila |