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Verfasst von: Alex am 27.06.2023 11:30
 


THEMA:  Gewinn als Kleinunternehmer

Hallo,

ich habe dieses Jahr ein freies Gewerbe angemeldet (Kleinstunternehmer). Nehmen wir an nach Ausgaben, Einkommensteuer und Versicherung bleiben schließlich 4000 € als Gewinn übrig.

Darf ich diesen Gewinn nun problemlos ohne weiter Versteuerug an mich als Privatperson übertragen/auszahlen? Spielt das überhaupt eine Rolle, weil ich das Unternehmen ja als Einzelperson bin. Wie wird das unterschieden?

Vielen Dank, Alex

Verfasst von: WMT am 28.06.2023 09:04
 


THEMA:  Gewinn als Kleinunternehmer

Kapitalgesellschaften -> Trennungsprinzip: Ausschüttungen an natürliche Personen sind steuerpflichtig, uU auch SV-pflichtig

Personengesellschaften, Einzelunternehmen -> Transparenzprinzip: Privatentnahmen (Ausschüttungen) sind steuerneutral, auch SV-neutral

www.stb-takacs.at

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