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Verfasst von: Philip am 05.07.2023 21:44
 


THEMA:  Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Hallo Zusammen,

da ich in absehbarer Zeit mit einem Onlineshop nebenberuflich starte und vorab als Kleinunternehmer loslegen möchte habe ich die eine oder andere Frage zu dem Thema:

  1. Ich bin hauptberuflich Grenzgänger und daher bereits Einkommenssteuerpflichtig. Wie wird der nebenberufliche Gewinn behandelt, wenn dieser unter der Grenze von den ca. EUR 6.000 bleibt?
  2. Nachdem die Gründung und Anmeldung während des laufenden Jahres passieren wird: sind die 35.000 dann bis Ende 2023 anteilsmäßig zu beachten oder für die nächsten 12 Monate ab Zeitpunkt der Gründung/Anmeldung?
  3. Einmal in 5 Jahren ist es ja erlaubt, die 35.000 um 15% zu übersteigen. Was wenn das statt 15% dann 25% sind? Würde es dann Sinn machen auf die Regelbesteuerung umzustellen bzw. wird man dann automatisch umgestellt? 
  4. Was passiert wenn der Umsatz unter den 35.000 bleibt aber der Gewinn höher ausfällt als die ca. EUR 6000,-?
  5. Ich vermute dass ebenfalls aus dem Ausland Einkäufe in meinem Shop getätigt werden - gibt es dabei dann etwas zu beachten? 

Viele Fragen, die sich wahrscheinlich auch mit der Zeit beantwortet hätten aber ich schätze gerne ab was auf mich zukommt und bedanke mich jetzt schon für Eure Antworten! 

Verfasst von: jeannie am 06.07.2023 18:32
 


THEMA:  Fragen zur Kleinunternehmerregelung

 

Die verschiedenen Grenzen, die Sie hier erwähnen, betreffen verschiedene Bereiche, also Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die SV-Pflicht.

Alle Grenzen sind Ganzjahresbeträge, also egal ob Sie die Umsätze bzw. Gewinne im Dezember oder verteilt aufs gesamte Jahr erzielen, es wird fürs Kalenderjahr abgerechnet. Es ist auch eine UST-Erklärung abzugeben, auch wenn Sie die USt-Grenzen nicht erreichen. Die SV-Pflicht beginnt mit der Vorbereitung, nicht erst mit der Rechnungslegung oder der Bezahlung. Einkommensteuer ist ab 730,- Jahresgewinn fällig, da zusätzlich zu Ihrer unselbstständigen Tätigkeit.

Sind die ausländischen Kunden Unternehmer aus dem EU-Inland, werden sie möglicherweise mit Ihrer UID-Nr. einkaufen (reverse charge), weshalb auch Sie eine UID-Nummer benötigen.

Insgesamt sprengen Ihre Fragen den Rahmen des Forums, bitte wenden Sie sich an die WKO, die SVS und/oder an einen Steuerberater in Ihrer Nähe.

LG Jeannie

 

 

 

 

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