Hallo,
ich habe eine Prozesskostenablöse von meiner Rechtsschutzversicherung erhalten, die einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie betrifft. Muss ich das bei der Steuererklärung als Einnahme berücksichtigen?
Schöne Grüße
eine Vermieterin |