Es dient der eigenen Übersicht, wenn man auch bei der E/A-Rechnung seine Einnahmen nach Warengruppen, Dienstleistungen oder Auftraggebern gliedert. Die Gesamtsumme von Überzahlungen (Trinkgeld) ist persönlich sicher interessant, ist jedoch eine Einnahme wie jede andere, also mit dem Gesamtgewinn SV- und ESt-pflichtig.
LG Jeannie |