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Verfasst von: Georg24 am 09.08.2023 11:00
 


THEMA:  Energiekostenzuschuss und Energiekostenpauschale

Guten Tag,

ich bin nebenbei selbstständig (Vortragender/Lehrbeauftragter). Nun habe ich die Info bekommen es gibt eine Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen ab 10.000 Umsatz. Das hätte ich 2022 gehabt und bin auch beim USP registriert. Es gibt aber auch den neuen Energiekostenzuschuss im GSVG §408 (410€), den ich auch automatisch bekommen werde. Kann ich trotzdem die Energiekostenpauschale beantragen? Ich hab das nirgends herausfinden können. Danke für eine Auskunft!

Verfasst von: Jeannie am 26.08.2023 13:43
 


THEMA:  Energiekostenzuschuss und Energiekostenpauschale

Im Antrag sind vorab 15 bis 20 Fragen zu beantworten, aus denen sich die Anspruchsberechtigung - nicht - ergibt.

Als Vortragender üben Sie m. E. einen Freien Beruf aus, Sie sind selbstständig ohne nötige Gewerbeberechtigung.

Die Enegiekostenpauschale steht Ihnen zu, wenn Sie sonst keine andere Energiekostenförderung erhalten.

mfg Jeannie

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