Natürlich sind Fahrtspesen immer als BA absetzbar Es ist Ihnen überlassen, ob Sie eine pauschale Summe für Ihre Tätigkeit verlangen oder die Fahrtkosten getrennt abrechnen. Einnahmen sind Einnahmen. Und Fahrtkosten müssen mit den tatsächlichen Kosten oder dürfen pauschal mit dem Amtlichen Kilomertergeld abgerechnet werden, je nach Anteil der Privatfahrten.
LG Jeannie
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